Glossar zum Mobilitätsplan
Park+Ride-Anlagen
Abstellanlagen an Haltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs. Sie dienen dazu, die Wege mit dem Personenkraftwagen (PKW) und dem Bus oder der Bahn auf einem Reiseweg zu verbinden.
P+R-Anlagen können unterschiedlich aussehen: Es gibt einfache Parkplätze oder aber auch bewachte Parkhäuser mit Informationen in Echtzeit, wann der nächste Bus oder die nächste Bahn abfährt.
Parkierungsanlage
Ein Gebäude oder eine Fläche zum Abstellen von Kraftfahrzeugen. Das sind zum Beispiel Parkhäuser, Tiefgaragen, Parkplätze und -decks.
Pedelec
Die Abkürzung für den englischen Begriff 'Pedal Electric Cycle'. Dieser beschreibt ein Fahrrad mit einem Elektromotor, der die fahrende Person nur dann unterstützt, wenn sie in die Pedale tritt.
Das Pedelec gilt rechtlich als Fahrrad. Um es nutzen zu können, brauchen Personen keinen Führerschein, kein Versicherungskennzeichen und theoretisch auch keinen Helm. Es ist zur eigenen Sicherheit trotzdem empfohlen, einen Helm zu tragen.
Piktogrammkette
Es handelt sich dabei laut Straßenverkehrsordnung (StVO) um Radverkehr-Sinnbilder (vereinfachte Bildsymbole) auf der Fahrbahn, die im Abstand von 25 bis 50 Metern aufgebracht werden.
Sie markieren die Radfahrer-Führung auf Straßen, wenn es keinen eigenen Radweg gibt, ehöhen die Sichtbarkeit und stärken das Sicherheitsgefühl. Häufig sind sie auf Hauptverkehrsstraßen ohne Radweg zu finden.
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