Barrierefreiheit im ÖPNV
Gleise der Saarbahn - LHS
Gleise der Saarbahn - LHS
Gleise der Saarbahn - LHS
Besonders zu den Aspekten
- Wahrnehmung (visuell kontrastierend, akustisch, haptisch)
- Bedienbarkeit (auffindbar, großflächig gestaltet, mit und ohne Hilfe bedienbar)
- Verständlichkeit (leichte, einfache Sprache, vorhersehbar gestaltet, einfach und verständlich bedienbar)
- Baulich (begehbar, befahrbar, wenig Neigung, ohne Schwellen und Stufen, genügend Bewegungsraum, erreichbar, ohne Hindernisse gestaltet)
müssen hier umfangreiche Vorkehrungen getroffen werden, damit der ÖPNV auch für Menschen mit Behinderung zugänglich wird.
Mindestanforderungen zur Barrierefreiheit
Am Beispiel einer Haltestelle ergeben sich folgende Mindestanforderungen (nicht abschließend):
- Die Kennzeichnung einer Haltestelle inklusive weiterer Informationen über die Haltestelle selbst sowie über die Orientierung an der Haltestelle (zum Beispiel Bus- oder Bahnsteignummern) erfolgen mit visuell kontrastierender Schrift in angemessener Größe.
- Die Oberflächen von Verkehrsräumen und Warteflächen sind fest, eben, erschütterungsarm, berollbar und rutschhemmend gestaltet. Es stehen genügend ebene Fläche zum Verweilen bereit.
- Bei Bushaltestellen am Gehweg weist ein Auffindestreifen (mit Rippenprofil parallel zum Bord), der über die gesamte Breite des Gehweges verläuft, auf die Haltestelle hin.
- Die maximale Längsneigung auf Warteflächen beträgt nicht mehr als 3 Prozent.
- Warteflächen von Haltestellen im Verkehrsraum sind visuell kontrastierend vom Gehbereich gestaltet.
- Haltestellenkanten sind mit einem taktil und visuell kontrastierenden Leitstreifen abzusichern.
- Wenn ein Wetterschutz vorhanden ist, sind Sitzplätze vorgesehen, die mit einer Rücken- und Armstütze ausgestattet sind. Es sind Aufstellflächen für Rollstuhlnutzer vorzusehen.
- Werden dynamische Fahrgastinformationen (DFI) angeboten, sind diese visuell kontrastierend anzubieten. Informationen sind nach dem Zwei-Sinne-Prinzip auch akustisch verfügbar. DFI sind für blinde und sehbehinderte Menschen durch taktile oder akustische Hinweise auffindbar.
- Für Rollstuhlnutzer ist eine fahrzeuggebundene Einstiegshilfe (Rampen) vorzuhalten.
Es wird deutlich, dass ein solcher Umbau durchaus mit hohen finanziellen und planerischen Mitteln erfolgt. Die Landeshauptstadt Saarbrücken hat daher eine Prioritätenliste aller umzubauenden Haltestellen erstellt und arbeitet diese sukzessive ab.
Im Rahmen verschiedener Straßenbaumaßnahmen soll nach Möglichkeit auch immer daran gedacht werden, Haltestellen barrierefrei mit umzugestalten. Ziel ist dabei, den Aufwand und die Kosten möglichst gering zu halten.
Insgesamt gibt es in Saarbrücken 410 Haltestellen. Davon sind 70 bereits vollständig barrierefrei, 12 Haltestellen in eine Richtung barrierefrei und 25 mit Kapsteinen (Erhöhung zum ebenerdigen Einstieg in den Bus) ausgestattet. Weitere sind für die nächsten Jahre geplant.